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Reform der Abschlussprüfung

Die wichtigsten Neuerungen

Abschlussprüfung

Das Gesetzesdekret, das Anfang September veröffentlicht wurde und auch die Reform der Abschlussprüfung festlegt, wurde inzwischen in ein Gesetz umgewandelt und ist somit in Kraft.

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:

  • Die staatliche Abschlussprüfung erhält wieder die ursprüngliche Bezeichnung „Reifeprüfung“ (esame di maturità).
  • Die Anzahl der Kommissionsmitglieder wird von sieben auf fünf reduziert: auf eine/n externe/n Kommissionsvorsitzende/n und zwei interne sowie zwei externe Kommissionsmitglieder.
  • Die Vergabe sogenannter Zusatzpunkte wird auf max. 3 Punkte reduziert und ist an die Voraussetzung geknüpft, dass die Summe aus Schulguthaben und Prüfungsleistungen mind. 90 Punkte umfasst.

MÜNDLICHE PRÜFUNG

  • Die mündliche Prüfung umfasst künftig nur mehr vier Fächer. Diese werden jeweils innerhalb Jänner vom Unterrichtsministerium festgelegt. In Südtirol wird eines der vom Ministerium festgelegten Fächer durch die Zweitsprache ersetzt.
  • Im Rahmen des Prüfungsgespräches sollte auch auf die Überprüfung der Argumentationsfähigkeit und der persönlichen Reife der Kandidatinnen und Kandidaten Wert gelegt werden.
  • Die bisher vorgesehene Regelung, das Prüfungsgespräch ausgehend von einem Impulsmaterial zu beginnen, findet keine Anwendung mehr.
  • Damit die Gesamtprüfung gültig ist, müssen alle Prüfungsteile abgelegt werden (also die drei schriftlichen und die mündliche Prüfung).
  • Der fächerübergreifende Lernbereich Übergreifende Kompetenzen und Orientierung erhält die neue Bezeichnung „Formazione Scuola-Lavoro“ und ist weiterhin als Bestandteil des Prüfungsgespräches vorgesehen, ebenso der fächerübergreifende Lernbereich Gesellschaftliche Bildung.

SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN

Für die schriftlichen Prüfungen sind keine wesentlichen Änderungen vorgesehen. Das bedeutet, dass es an den deutschsprachigen Gymnasien weiterhin die gewohnten drei schriftlichen Prüfungen geben wird:

  • die erste schriftliche Prüfung aus Deutsch,
  • die zweite schriftliche Prüfung aus einem oder mehreren schultypspezifischen Fächern,
  • die dritte schriftliche Prüfung aus der Zweitsprache Italienisch.

Weitere Details zum Ablauf der mündlichen Prüfung werden Ende Jänner mit dem Ministerialdekret bekanntgegeben, das für jeden Schultyp und jede Fachrichtung die vier Fächer festlegen wird, die Gegenstand des Prüfungsgespräches sein werden.

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